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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16   

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https://dejure.org/2017,28440
OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16 (https://dejure.org/2017,28440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2017 - 5 N 31.16 (https://dejure.org/2017,28440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2017 - 5 N 31.16 (https://dejure.org/2017,28440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rüge von Ausbildungsmängeln; Verwendung von Formularen mit Ankreuzverfahren bei Abschlussbeurteilungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO, § 11 Abs 2 Lehr2PrV BE, § 12 Abs 2 Lehr2PrV BE, § 16 Abs 1 S 4 Lehr2PrV BE, § 23 Abs 6 Lehr2PrV BE
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Zweite Staatsprüfung Lehrer; Widerholungsprüfung; Nichtbestehen; Ausbildungsnote "mangelhaft"; keine Verfahrensfehler; gerügte Ausbildungsmängel nicht durchschlagend; Verletzung Rügeobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; jüngst: Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.), ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist.

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 11) geklärt, dass der Dienstherr in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen kann, soweit die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind.

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16
    Es kommt hinzu, dass Ausbildungsmängel in der Regel lediglich den Weg zu einer hinreichenden Verlängerung der Ausbildung eröffnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 305 = juris Rn. 3).

    Ein solches rechtzeitiges Bemühen während der Ausbildung ist aber notwendige Voraussetzung für eine Berücksichtigung von Ausbildungsmängeln im Prüfungsrechtsstreit und folgt aus der allgemein im Prüfungsrecht bestehenden Obliegenheit eines Prüflings, von ihm erkannte Verfahrensfehler unverzüglich zu rügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 5 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2014 - 2 LB 376/12 -, juris Rn. 78).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 LB 376/12

    Beurteilungsspielraum; Prüfungsrecht; Befangenheit; Prüfer; Bewertungsspielraum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16
    Ein solches rechtzeitiges Bemühen während der Ausbildung ist aber notwendige Voraussetzung für eine Berücksichtigung von Ausbildungsmängeln im Prüfungsrechtsstreit und folgt aus der allgemein im Prüfungsrecht bestehenden Obliegenheit eines Prüflings, von ihm erkannte Verfahrensfehler unverzüglich zu rügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 5 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2014 - 2 LB 376/12 -, juris Rn. 78).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 5 N 25.08

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin (6. FS); SS 2008; Charité; 17 Fachsemester

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16
    Demgemäß fordert die Darlegung dieses Zulassungsgrundes prinzipiell die Formulierung einer konkreten, entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und im obergerichtlichen Verfahren klärungsfähigen Rechts- oder Tatfrage von fallübergreifender Bedeutung (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. September 2011 - OVG 5 N 25.08 -).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 31.16
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; jüngst: Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.), ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist.
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

    Dies gilt jedenfalls, sofern - wie vorliegend - die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -, juris, Rn. 8).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Dies gilt jedenfalls, sofern - wie vorliegend - die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -, juris, Rn. 8).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 K 180.17
    Dies gilt jedenfalls, sofern - wie vorliegend - die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -, juris, Rn. 8).
  • VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ff. = juris Rn. 23 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 17 ff.) ist aber geklärt, dass eine derartige Ausgestaltung einer Beurteilung, die sich auf die Angabe zusammenfassender Werturteile aufgrund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen während des Beurteilungszeitraumes beschränkt, rechtlich zulässig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 31.16 -).
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